Die Bundesregierung unterstützt und fördert das bürgerschaftliche Engagement durch verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) ist die Abzugsfähigkeit von Spenden an Stiftungen und das Verfahren zur Feststellung, ob die Satzung einer Körperschaft die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt, verbessert worden.
Mit diesen gesetzlichen Änderungen geht eine Überarbeitung von Verwaltungsanweisungen und der Muster für Zuwendungsbestätigungen einher. Das Bundesministerium der Finanzen hat daher gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Muster für Zuwendungsbestätigungen aktualisiert. Die Neuerungen sind durch Verwendung einer abweichenden Schriftart gekennzeichnet.
Das Muster für Zuwendungsbestätigungen finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 – S-2223 / 07 / 0018 :005 vom 07.11.2013