Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.08.2015) bekannt gegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen.
Die Bedarfssätze/Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle sind zum 01.08.2015 aufgrund des erhöhten Mindestbedarfs geändert worden. Dies ist der Grund für die im Übrigen unveränderten neuen Leitlinien.
Zwar ist auch das Kindergeld rückwirkend zum 01.01.2015 erhöht worden. Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kinderzuschlags ist allerdings bei der Anwendung von § 1612b Abs. 1 BGB für die Zeit bis zum 31.12.2015 weiterhin das Kindergeld in bisheriger Höhe maßgebend.
Die Leitlinien finden Sie auf der Homepage des OLG Hamm.
Quelle: OLG Hamm, Pressemitteilung vom 27.07.2015