Lohngerechtigkeit: Ab dem 06.01.2018 Auskunftsanspruch nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz


Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer. Ab 6. Januar haben Beschäftigte nun das Recht zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden: Sie können von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, was Kollegen mit vergleichbarer Beschäftigung verdienen. Dafür sorgt das neue Entgelttransparenzgesetz.

Um faire Bezahlung von Männern und Frauen sicherzustellen, hat die Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit 6. Juli 2017. Nun aber tritt das zentrale Instrument des Gesetzes in Kraft: der Auskunftsanspruch. Beschäftigte erhalten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe bezahlt werden, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet.

„Das Gehalt der anderen ist in Deutschland noch immer ein Tabu-Thema und eine Black Box“, sagte Bundesfrauenministerin Katharina Barley. „Die meisten Frauen wissen deswegen oft nicht, wie viel sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben.“ Aber nur wer sicher wisse, dass man im Verhältnis zu anderen Kollegen schlechter bezahlt werde, könne dagegen auch gerichtlich vorgehen, so Barley.

Individueller Auskunftsanspruch

Konkret bedeutet das: Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten erhalten ein individuelles Auskunftsrecht, um ihre Entlohnung mit der von Kollegen beziehungsweise Kolleginnen mit gleicher Tätigkeit vergleichen zu können. Der Auskunftsanspruch bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von fünf Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten.

In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch in der Regel über die Betriebsräte wahrgenommen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden.

Anlass für das Entgelttransparenzgesetz ist die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Je nach Berechnungsart verdienten Frauen 2016 laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 21 Prozent (unbereinigter Gender Pay Gap), beziehungsweise sechs Prozent (bereinigter Pay Gap) weniger als Männer. Dieser Wert ist seit Jahren nahezu unverändert.

Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 05.01.2018