Wer als Unternehmer Waren an die Tafeln spendete, musste unter Umständen mit einer hohen Steuernachzahlung rechnen. Denn kostenlos abgegebene Lebensmittel werden als Sachspenden bewertet. Diese unterliegen der Umsatzsteuer. Dieser Mechanismus führte bei vielen Unternehmern zu Steuernachzahlungen. Hätte der Bäcker, Metzger oder Gemüsehändler die Lebensmittel hingegen in den Müll geworfen statt zu spenden, hätte er keine Steuern zahlen müssen. Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Finanzverwaltung nun einlenkt. Werden Lebensmittel gespendet, deren Haltbarkeit abläuft, soll deren Wert auf null Euro festgesetzt werden, so dass keine Umsatzsteuer anfällt.
Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 23.07.2012