Trotz steigender Versichertenzahlen sowie wachsender Arbeitseinkommen der Versicherten in der Künstlersozialkasse konnte der Abgabesatz mit einem geringfügigen Anstieg von 0,2 Prozentpunkten auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Insbesondere vor dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist das ein gutes Ergebnis.
Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland über die Künstlersozialversicherung einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Finanzierung erfolgt durch eigene Beiträge, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, die Unternehmen auf Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten zahlen. Rund 175.000 selbständige Künstler und Publizisten sind derzeit versichert; die Zahl der erfassten Verwerter beträgt 150.000.
Ursula von der Leyen: „Um auch künftig einen niedrigen Beitragssatz zu sichern, wird es darauf ankommen, lückenlos alle Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, auch tatsächlich zur Künstlersozialabgabe heranzuziehen. Ich appelliere an alle Unternehmen, entsprechende Honorare an die Künstlersozialkasse zu melden. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben angekündigt, im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Unternehmen verstärkt auf die Künstlersozialabgabe zu achten. Ziel ist eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Unternehmen. Wer nicht zahlt, riskiert nicht nur Bußgelder bis zu 50.000 Euro, sondern verlagert damit seine Belastung auch auf die ehrlichen, den Abgabesatz zahlenden, Unternehmen.“
Die Künstlersozialabgabe wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen für das folgende Kalenderjahr bestimmt. Grundlage für die Festlegung des Abgabesatzes bilden Schätzungen des Bedarfs für das folgende Jahr.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 02.08.2012