Dies habe dazu geführt, dass „die europarechtlich zulässigen Spielräume für eine Steuerbegünstigung vollständig ausgeschöpft wurden“.
Die Ende 2009 beschlossene Verlängerung der Steuerentlastung für Pflanzenölkraftstoffe läuft Ende 2012 aus. Eine weitere Verlängerung ist nach Angaben der Bundesregierung nicht beabsichtigt, da weiterhin die Möglichkeit bestehe, Pflanzenölkraftstoff im Wege des Quotenhandels zur Erfüllung der Biokraftstoffquote einzusetzen.
Der Absatz von Pflanzenölkraftstoff sei im ersten Quartal 2012 zwar gestiegen. Aber dennoch bewege sich der Absatz dieser Kraftstoffart – besonders im Vergleich zum Konkurrenzprodukt Biodiesel – auf eher niedrigem Niveau, schreibt die Bundesregierung.
Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 16.07.2012