Das Bundesfinanzministerium soll im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Zukunft per Rechtsverordnung festlegen können, welche bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der staatlichen Förderbank KfW anzuwenden sind. In einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (17/12815) heißt es, die KfW unterliege nicht dem Kreditwesengesetz, weil sie ein besonderes Geschäftsmodell habe, einen gesetzlich festgelegten staatlichen Auftrag verfolge und daher grundsätzlich nicht mit anderen Kreditinstituten vergleichbar sei. Außerdem sei sie von der Vorschriften der europäischen Bankenrichtlinie ausgenommen. Zwar halte die KfW bereits heute wesentliche Aufsichtsvorschriften freiwillig ein, aber es gebe „ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankenaufsichtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten. Dabei müsse auch weiterhin die besondere Rolle der KfW berücksichtigt werden, schreiben die Fraktionen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 20.03.2013