Die Bundesregierung hält maßvolle und sozial abgefederte Eigenbeteiligungen für ein sachgerechtes Finanzierungsinstrument der gesetzlichen Krankenversicherung. In ihrer Antwort (17/12659) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12425) unterstreicht die Bundesregierung ihre bereits in der Antwort (17/11925) auf eine Kleine Anfrage der Linken mit ähnlicher Thematik zum Ausdruck gebrachte Überzeugung, dass Zuzahlungen dazu beitragen, einen umfassenden Leistungskatalog zu erhalten, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu stärken und die Solidargemeinschaft vor Überforderung zu schützen.
Die begleitend zu den Zuzahlungsregelungen eingeführten Belastungsgrenzen seien hinreichend, um Versicherte vor finanzieller Überforderung zu schützen. Unabhängig davon bleibe die am 9. November 2012 vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr richtig. Nach Auffassung der Bundesregierung wurde damit „ein wesentlicher Schritt getan, um die Patientinnen und Patienten zu entlasten, Bürokratie in den Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Notfallambulanzen von Krankenhäusern abzubauen und damit die Versorgungsbedingungen für Patientinnen und Patienten zu verbessern“.
Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 27.03.2013