Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (17/11632) verlangt. Dabei wollen die Länder unter anderem verhindern, dass so genannte „Verbrauchsstiftungen“ zum Regelfall werden, heißt es in der als Unterrichtung (17/12037) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates. Verbrauchsstiftungen werden nach dem Verbrauch ihres Stiftungskapitals aufgelöst.
Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass alle Stiftungen, deren Dauerhaftigkeit nicht festgestellt wird, die Rechtsfähigkeit als Verbrauchsstiftung verliehen werden muss, „ohne dass dies für Zustifter oder Spender erkennbar wäre, weil für die Stiftungen nach dem Gesetzentwurf keine Kennzeichnungspflicht besteht“. Die Bundesregierung widerspricht in ihrer Gegenäußerung mit dem Hinweis, es gebe bereits jetzt Verbrauchsstiftungen, ohne dass Probleme bekannt geworden seien.
Zum Gesetzentwurf allgemein verlangen die Länder, dass die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelten soll. Damit die Ehrenamtskultur keinen Schaden nehme, müsse dürfe es nicht zu einer Vermischung der Begriffe Ehrenamt und Beschäftigungsverhältnis kommen. Auch diesen Vorschlag lehnt die Bundesregierung ab.
Quelle: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 16.01.2013