Die Länder haben am 20.09.2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt, das der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in nationales Recht dient. Es führt zudem ein Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in regelmäßig erscheinenden Werken ein.
Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden. Er erwartet daher unter anderem, dass die neue Bundesregierung umgehend nachhaltige Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet.
Das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung vom 20.09.2013