Auch weiterhin müssen auf die Entgelte für Abwasser und Abfall keine 19 Prozent Mehrwertsteuer draufgeschlagen werden. Auf Antrag des Landes Berlin haben die Finanzministerinnen und -minister der Bundesländer mehrheitlich am 22.06.2017 in Berlin gegen den Bund entschieden, dass die Endverbraucherinnen und -verbraucher auch künftig nicht zusätzlich belastet werden.
Das Bundesfinanzministerium hatte vorgesehen, dass ab 2021 immer dann Umsatzsteuer auf die bislang steuerfreien Entgelte für Abwasser und Abfall hätte aufgeschlagen werden müssen, wenn die betreffenden Gemeinden zivilrechtliche „Preise“ in Rechnung stellen statt öffentlich-rechtlicher „Gebühren“ per Gebührenbescheid zu erheben. Hätte sich der Bund durchgesetzt, wäre in ganz Deutschland das System ins Rutschen gekommen, weil Unternehmen geringfügig entlastet worden wären. Denn die Abwasser- bzw. Müllentsorgungsbetriebe wären dann vorsteuerabzugsberechtigt geworden. Dadurch wäre der Nettopreis geringfügig gesunken. Dies hätte dazu geführt, dass in vielen Gemeinden Druck entstanden wäre, auf zivilrechtliche Preise umzustellen. Aber die privaten Endverbraucherinnen und -verbraucher wären dann durch 19 Prozent Umsatzsteuer zusätzlich belastet worden.
Berlin hat aber durchsetzen können, dass weiterhin der Anschluss- und Benutzungszwang im Mittelpunkt der rechtlichen Einordnung stehen muss. Denn dadurch gibt es keinen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern. Deshalb kann es auch keine Marktverzerrung geben, wenn keine Umsatzsteuer anfällt.
Ob öffentlich-rechtliche Gebühren erhoben oder zivilrechtliche Preise berechnet werden, entscheiden in den meisten Bundesländern die Kommunen allein. Entscheidet sich eine Gemeinde für Gebühren, ist der Aufwand größer. Deshalb haben viele Kommunen – einschließlich Berlins – schon vor längerer Zeit auf zivilrechtliche Preise umgestellt. Nachteile für die Kundinnen und Kunden sollten damit nicht verbunden sein. Durch die Entscheidung heute bleibt es jetzt auch dabei.
„Mit der Entscheidung vom 22.06.2017 stellen wir sicher, dass die Kosten für Abwasser und Müllentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Ohne zwingenden Grund 19 % oben drauf zu schlagen, wäre sozial völlig unausgewogen gewesen. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die meine Position in der Finanzministerkonferenz unterstützt haben“, kommentiert Senator Dr. Matthias-Kollatz-Ahnen die Abstimmung.
Quelle: SenFin Berlin, Pressemitteilung vom 22.06.2017