BMWi, Mitteilung vom 05.12.2019
Freie Fahrt für neue Verordnung
In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden, den Gewerkschaften und dem Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität Köln sowie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine moderne Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk (Kfz-Handwerk) erlassen. Die sog. Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung wurde am 5. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt ( BGBl. I 1987 ) veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Damit werden die Regelungen aus dem Jahr 2000 ( BGBl. I 1286 ) abgelöst. Die neue Verordnung wird den Ansprüchen an eine handlungs- und prozessorientierte Prüfung gerecht und berücksichtigt dabei u. a. Aspekte der Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Zum Berufsbild
Die Meisterqualifikation eröffnet die Möglichkeit, einen Betrieb im Kfz-Handwerk oder eine Kfz-Werkstatt eigenständig zu leiten. Damit verbunden sind unter anderem die Koordinierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen, von betriebswirtschaftlichen Abläufen ebenso wie Qualitätsmanagement, Marketing und Kundenkontakte sowie in der Regel Aufgaben der Personalführung.
Quelle: BMWi