Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.01.2020
Vermieter dürfen Werbungskosten für Investitionen in die Wohnung nur dann vollständig geltend machen, wenn die Miete mehr als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Die gesetzliche Vorschrift sehe keinen Ermessensspielraum vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 19/15288 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 19/14657 ), die sich nach den steuerlichen Nachteilen aufgrund günstiger Vermietung erkundigt hatte. Die Bundesregierung erläutert in der Antwort eine Reihe von Maßnahmen, mit denen auf die in vielen Regionen steigenden Mieten reagiert worden sei, um die Bezahlbarkeit der Wohnraummieten zu sichern.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 40/2020