Tätigkeit als Mitarbeiter einer internen Servicegesellschaft
Der Vorstand befasste sich mit der Frage, ob WP/vBP als gesetzliche Vertreter oder Angestellte in gewerblichen Gesellschaften tätig sein dürfen, wenn diese ausschließlich als interne Servicegesellschaften für Berufsangehörige agieren.
Nach den entwickelten Kriterien richte sich die Gewerblichkeit im berufsrechtlichen Sinne danach, ob eine Gesellschaft am Markt tätig wird. Nur dann seien prüfungspflichtige Unternehmen vor unlauterer Konkurrenz zu schützen. Dies ist bei einer internen Servicegesellschaft aber nicht der Fall, so dass die Tätigkeit in einer solchen nach Auffassung des Vorstandes mit den Berufspflichten des WP/vBP vereinbar ist.
Anpassung von § 12 Satzung WPK an das APAReG
Der Vorstand beschloss, nach Durchführung der Mitgliederanhörung zum Beginn des Jahres dem Beirat den Entwurf der Änderung von § 12 Satzung WPK zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Die Norm regelt Fälle, in denen eine gegen ein Mitglied der WPK verhängte Sanktion nicht mehr mit einer Ehrenamtstätigkeit für die WPK vereinbar sein soll. Die derzeitige Fassung bezieht sich noch auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des APAReG im Jahr 2016 und soll nunmehr angepasst werden. Aus der Mitgliederanhörung ergaben sich keine Hinweise.
Differenzierung der WPK-Beiträge
Der Vorstand nahm einvernehmlich Abstand von Überlegungen zu einer Differenzierung der Beiträge zwischen Abschlussprüfern und Nichtabschlussprüfern.
Entwurf Prüfungsbericht Jahresabschluss 2018 und Empfehlung für die Bestellung des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2019
Der Vorstand beriet den Entwurf des Prüfungsberichts und empfiehlt dem Beirat wiederum die Bestellung der NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH WPG StBG, Hamburg, zum Abschlussprüfer der WPK für das Geschäftsjahr 2019.
Projektausschuss „Analyse der Aufwendungen der WPK“
Der Vorstand setzte seine Beratungen zu den Ergebnissen des Projektausschusses fort. Bei den Sachaufwendungen der WPK sieht der Vorstand kein nennenswertes Einsparpotenzial. Bei den Personalaufwendungen werde dagegen noch im Jahr 2019 der Abbau von Vollzeitstellen in den Geschäftsstellen durch Verzicht auf Nachbesetzung von altersbedingt ausscheidenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern realisiert.
Aufgrund der zukünftigen Fehlbeträge spricht sich der Vorstand im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung des Kammerhaushalts dafür aus, dem Beirat eine Anhebung der Mitgliedsbeiträge vorzuschlagen.
Tätigkeitsbericht der Berufsaufsicht für das Jahr 2018
Der Vorstand befasste sich mit dem Bericht der Berufsaufsicht für das Jahr 2018, der auf der Internetseite der WPK veröffentlicht werden soll.
Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für das Jahr 2018
Prof. Dr. Jens Poll, Vorsitzender der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK), erläuterte den Tätigkeitsbericht der KfQK für das Jahr 2018. Der Vorstand nahm den Bericht zur Kenntnis.
Besetzung der KfQK für die Amtszeit vom 17. Januar 2020 bis zum 16. Januar 2024
Der Vorstand beriet über die zukünftige Zusammensetzung der KfQK. Dazu sollen noch Gespräche mit KfQK-Vertretern geführt werden. Die Vorstandsberatungen werden fortgesetzt.
Zusammenführung der Prüferberufe
Der Vorstand beriet über die Ergebnisse des Projektausschusses. Die Zusammenführung der Prüferberufe müsse endlich gelingen. Der Vorstand billigte den vom Projektausschuss vorgeschlagenen berufsrechtlichen Lösungsansatz in der WPO. Die handelsrechtlichenPrüfungsbeschränkungen sollen davon unberührt bleiben.
Der Vorstand spricht sich für die einheitliche Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ aus. Soweit erforderlich soll die Überleitung aber durch die Kundmachung erkennbar werden. Dazu gehört insbesondere die Erkennbarkeit im Berufsregister und im Rahmen der Registrierung als Abschlussprüfer.
In einem nächsten Schritt soll hierzu mit den Verbänden gesprochen werden. Der Beirat wird sich in seiner Junisitzung mit dem Thema befassen.
Quelle: WPK, Mitteilung vom 16.05.2019