Am 23. November 2012 versagte der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz (17/11633). Daraufhin rief die Bundesregierung am 28. November den Vermittlungsausschuss an (17/11692).
Der umfangreiche Einigungsvorschlag beruhte nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Vermittlungsausschusses. Keinen Konsens gab es zum Vorschlag, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting steuerlich gleichzustellen. Zahlreiche andere Änderungen eher technischer Steuervorschriften, die unter anderem der Entbürokratisierung und der Steuergerechtigkeit dienen, waren dagegen einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden.
Da der Bundestag den Vorschlag nun insgesamt abgelehnt hat, werden weder die einvernehmlichen Teile des Jahressteuergesetzes noch die strittige steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting in Kraft treten.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.01.2013