Die meisten Mieter und Eigentümer müssen im Jahr 2014 für Heizung und Strom tiefer in die Tasche greifen. Womöglich wird es bald auch bei der Grundsteuer teurer. Der Bund der Steuerzahler fordert die Politik auf, dafür Sorge zu tragen, dass Wohnen nicht zum Luxusgut wird. Eine höhere Grundsteuer belastet Mieter genauso wie Familien oder Rentner mit Eigenheim. Sie ist quasi eine „Volkssteuer“, weil sie jeden trifft. Daher sollten Politiker im Umgang mit dieser Steuer äußerste Vorsicht walten lassen, mahnt der Bund der Steuerzahler. Einige Kommunen haben zum 1. Januar 2014 ohnehin die Grundsteuerhebesätze angehoben, um höhere Steuern einzunehmen. Die anstehende Reform der Grundsteuer darf nicht zu weiteren Steuererhöhungen führen!
Hintergrund
Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Jahr 2010 darauf hingewiesen, dass die Steuer reformiert werden muss. Wesentlicher Kritikpunkt ist die Bewertung des Grundvermögens. Grundlage für die Bewertung sind die sog. Einheitswerte aus dem Jahr 1964 bzw. in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935. Vielfach entsprechen diese Werte nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Die Bundesländer haben daher verschiedene Modelle zur Reform der Grundsteuer vorgeschlagen. Die Modelle wurden im vergangenen Jahr durchgerechnet. Eigentlich sollten diese Ergebnisse bereits im Jahr 2013 veröffentlicht werden. Bisher sind die Berechnungen jedoch nicht publiziert worden. Der Bund der Steuerzahler kritisiert dieses Hin und Her. Eine Reform der Grundsteuer ist dringend erforderlich, sie sollte aber nicht zu mehr Belastungen für die Bürger oder mehr Bürokratie führen.
Reformmodelle
Zuletzt wurden drei Modelle zur Neubewertung des Grundvermögens diskutiert. Nach dem „Südmodell“ der Länder Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sollen nur noch die Flächen des Grundstücks und die darauf errichteten Gebäude Grundlage für die Besteuerung sein. Auf die streitanfällige Ermittlung von Grundstückswerten wird verzichtet. Unter Federführung der norddeutschen Bundesländer ist ein verkehrswertabhängiges Modell entwickelt worden. Beim sog. „Nordmodell“ stellt sich aber die Frage, ob dies kurzfristig umsetzbar ist. Denn für über 35 Millionen Grundstücke müsste der Verkehrswert erst einmal ermittelt werden. Schließlich gibt es noch ein Mischmodell, das vor allem unter dem Namen Thüringer Modell bekannt geworden war.
Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 02.01.2014