Am 01.08.2013 trat das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) in Kraft. Behördenangelegenheiten werden damit für Bürger und Wirtschaft einfacher, weil jedermann unabhängig von Ort und Öffnungszeiten mit der Verwaltung in Kontakt treten kann.
„Mit dem E-Government-Gesetz kann die Verwaltung den Bürgern endlich das bieten, was für Unternehmen im E-Commerce längst als selbstverständlicher Standard gilt. Das bedeutet: Leistungen der Verwaltung überall und rund um die Uhr beantragen, überprüfen oder direkt herunterladen. Jetzt geht es darum, die Modernisierung unserer Verwaltung weiter voranzutreiben und das Gesetz gemeinsam in Bund und Ländern umzusetzen“, erklärte die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe.
Konkret sind die Behörden nun aufgefordert, Bürgern und Wirtschaft eine elektronische Bezahlmöglichkeit, elektronische Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung und umfangreiche Online-Informationen anzubieten. Gleichzeitig haben die Bürger seit dem 01.08.2013 weitere Möglichkeiten, die eID-Funktion ihres neuen Personalausweises zu nutzen. Über Webformulare der Behörden können sie ihre Identität nachweisen und sich so viele Wege- und Wartezeiten ersparen. Das fördert die Effizienz der Verwaltung insgesamt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern zugleich mehr Zeit für die angenehmen Dinge des Lebens.
Quelle: BMI, Pressemitteilung vom 01.08.2013